"- Die Veranlagung ist per 2. September 2011 vorzunehmen. - Die Anlagekosten sind gemäss § 105 StG zu pauschalieren. - Die Steuern sind mit CHF 3'493.00 festzusetzen." 5. Am 12. Mai 2021 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 6. Mit Entscheid vom 26. Mai 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.