3. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. A. betreffend die Parzelle fff für einen im Jahr 2016 zufolge Überführung in das Geschäftsvermögen erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 181'895.00 bei einer Besitzesdauer von 61 Jahren und einem Steuersatz von 5 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 9'094.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 187'110.00, ein Erwerbspreis von CHF 215.00 sowie Aufwendungen von CHF 5'000.00 zugrunde. 4. Gegen die Verfügung vom 17. Dezember 2020 liess A. mit Schreiben vom 14. Januar 2021 Einsprache erheben und die folgenden Anträge stellen: -3-