1.3. Mit Urteil vom 20. Oktober 2022 (3-RV.2021.140) hob das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, in Gutheissung des Rekurses den Einspracheentscheid vom 26. Mai 2021 und die Verfügung vom 17. Dezember 2020 auf. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit partiellem Erbteilungsvertrag vom tt.mm. 2011 wurde die Erbengemeinschaft von G. betreffend die Liegenschaft GB Q. Nr. eee, Plan- Nr. bbb, Parzelle fff, Nr. ggg, aufgelöst und diese A., C., D. und E. zu Miteigentum zu je einem Viertel zugewiesen.