1.2. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. A. betreffend die Parzelle ccc für einen im Jahr 2016 zufolge Überführung in das Geschäftsvermögen erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 49'487.00 bei einer Besitzesdauer von 5 Jahren und einem Steuersatz von 32 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 15'835.00. Eine dagegen gerichtete Einsprache wies die Steuerkommission Q. mit Entscheid vom 26. Mai 2021 ab. A. liess gegen diesen Entscheid Rekurs erheben.