2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahren, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 200.00, der Kanzleigebühr von CHF 220.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 520.00, zu 30 % mit CHF 156.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrenten (mit Kopie der Vereinbarung vom 21. April 2022) das Kantonale Steueramt (mit Kopie der Vereinbarung vom 21. April 2022) das Regionale Steueramt R. Rechtsmittelbelehrung