8. Dementsprechend ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Der Eigenmietwert wird auf CHF 1'117.00 (30 % von CHF 3'724.00) und der Vermögenssteuerwert auf CHF 20'100.00 (30 % von CHF 67'100.00) festgesetzt. 9. Die E. und F. betreffenden Schätzwerte für den Schopf Nr. ddd (Anteil am Eigenmietwert und am Vermögenssteuerwert) werden mit Wirkung ab 1. Januar 2017 vom KStA GS mit separater Verfügung eröffnet.