"1. Die Rekurrenten und E. anerkennen den EMW (100 %) von CHF 3'724.- und den Vermögenssteuerwert von CHF 67'100.- als richtig an. 2. Die Rekurrenten, E. und das KStA stimmen einer approximativen Aufteilung von 30 % Rekurrenten und 70 % E. und F. zu. 3. Die Schätzungen gelten für die Rekurrenten und E. und F. mit Wirkung ab 1.1.2017." 7.5. Das Spezialverwaltungsgericht erachtet die Vereinbarung gestützt auf das Ergebnis des Augenscheines als den tatsächlichen Verhältnissen angemessen. Die vereinbarten Werte (Eigenmietwertanteil und Anteil am Vermögenssteuerwert) liegen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen.