7.2. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass E. und F. jahrelang einen Vermögenssteuerwert für einen Schopf am X-Weg 34 in Q. in ihren Steuerklärungen eingesetzt haben und diese Deklaration bis 2016 von den Steuerbehörden akzeptiert wurde. Die Deklaration bezog sich jedoch auf den Autounterstand mit der Nr. ccc. Anlässlich der Augenscheinverhandlung gab E. glaubhaft an, den Autounterstand mit der Nr. ccc nie benützt oder gemietet zu haben (vgl. Protokoll). Insofern handelt es sich bei der unzutreffend angegebenen Gebäudenummer um ein Schreibversehen.