Des Weiteren liegt die tatsächliche Nutzung nicht ausschliesslich bei E. bzw. bis zu deren Auflösung bei der J. GmbH. Die Rekurrenten haben zum einen selber ausgeführt, dass sie den Schopf Nr. ddd in einem gewissen Umfang nutzten und nutzen. Insofern muss auf jeden Fall von einer teilweisen Eigennutzung des Schopfs mit Anrechnung von Anteilen am Eigenmietwert und am Vermögenssteuerwert ausgegangen werden.