7. 7.1. Auf der einen Seite ist festzustellen, dass die Angaben der Rekurrenten im Rekurs im Vergleich mit der eingereichten Vereinbarung vom 3. Mai 2008 nicht kongruent sind. So ergibt sich etwa aus der Vereinbarung, dass der neue Schopf nicht allein von E. und F., sondern im Umfang von CHF 4'000.00 von den Rekurrenten mitfinanziert wurde. Das spricht gegen eine vollumfängliche faktische Nutzniessung durch E. und F..