5.3.3. Grundsätzlich sollte eine Einzelschätzung wegen einer massgebenden Änderung nicht zu einer Einzelschätzung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ausgedehnt werden (VGE vom 21. Dezember 2005 [WBE.2003.330]). Da das KStA GS jedoch effektiv eine solche vorgenommen hat, ist auch eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.