5.3. 5.3.1. Das KStA GS hat mit dem Einspracheentscheid die mit Verfügung vom 30. April 2020 vorgenommene Nutzungsänderung in Bezug auf den Wechsel von "Geschäftsräumen in Wohnräume" rückgängig gemacht. Ein Zusammenhang mit dem Schopf Nr. ddd ergibt sich daraus nicht. Im Sinne einer Änderungsschätzung wurde einzig der Vermögenssteuerwert, welcher bereits am 30. November 2009 verfügt worden war, an eine Selbstnutzung angepasst. - 13 -