5.1. Das KStA GS hat mit Verfügung vom 30. April 2020 eine Änderungsschätzung vorgenommen und die Verfügung vom 30. November 2009 abgeändert. Als Schätzungsgrund wurde "Wechsel von Geschäftsräumen in Wohnräume u. umgekehrt (Nutzungsänderung)" angegeben. Im Einspracheentscheid wurde dann festgestellt, dass "irrtümlich auch für das Büro (bisher als gewerblicher Mietwert von CHF 1'992) ein Eigenmietwert berücksichtigt wurde. Für diese Nutzung wird in der Steuerperiode 2017 - 12 -