Anlässlich der Augenscheinverhandlung gab E. an, den Autounterstand mit der Nr. ccc nie benützt oder gemietet zu haben (vgl. Protokoll). Insofern handelt es sich bei der unzutreffend angegebenen Gebäudenummer um ein Schreibversehen. 4.4.5. In den "Bemerkungen zum Liegenschaftenverzeichnis – Liegenschaft 5 (Beilage zur Steuererklärung 2019) vom 3. Juni 2020 wurde von E. ausgeführt: