4.4.3. Die Steuerbehörden führten in den Steuererklärungen 2016 und 2017 von E. und F. Veranlagungsnotizen an. 2016 wurde ausgeführt "wird von A. versteuert, da Schopf auf seinem Land steht. Miete daher bei Y-Strasse erfasst", 2017 "Keine Mitzinseinnahmen ab 01.01.2017 mehr, da die G. GmbH liquidiert wurde. Gem. Tel. 15.06.18 mit Herr L.". Weiter wurde die Notiz um den gleichen Wortlaut wie 2016 eingesetzt ergänzt. 4.4.4. In der Abweichungsbegründung zur Steuerveranlagung 2017 von E. und F. wurde von den Steuerbehörden betreffend Schopf ausgeführt: "Liegenschaftswert: Der Schopf Nr. ccc, X-Weg in Q. wird von A. versteuert."