Nutzung E., G. und A.' benutzen den umgebauten Schopf gemeinsam. Für Ordnung in und ums Gebäude ist A. zuständig. In den nächsten 25. Jahren erfolgt keine Umnutzung des Grundstückes bzw. des Schopfes durch A.. Spätestens nach 25 Jahren erfolgt der Eigentumsübergang an B. und A.. Änderung der Vereinbarung Änderungen bedürfen der Schriftform."