Vereinbarung Die beiden Parteien vereinbaren, dass F. und E. den bestehenden Schopf entfernen und als Eigentümer einen neuen Schopf finanzieren. B. und A. stellen das Grundstück dazu zur Verfügung. Es erfolgt kein Geldfluss weder für Eigentum noch für Unterhalt. Versichert ist der Schopf bei AGV (heute mit Fr. 17'000). Die Anpassung der Versicherungssumme wird nach Fertigstellung durch A. veranlasst. Fr. 4'000 werden durch A. bezahlt, gem. Offerte G. vom 16.4.07.