2.6. In der Vernehmlassung wurde geltend gemacht, die Schätzung des Schopfes sei auf Meldung des Regionalen Steueramtes R. vorgenommen worden. Gemäss dieser Meldung sei der Schopf Nr. ddd ab der Steuerperiode 2017 nicht mehr vermietet worden. Auf der Basis eines Normmietwertes von CHF 5'500.00 sei ein Eigenmietwert von CHF 3'724.00 berechnet worden. Bei Eigennutzung sei der Vermögenssteuerwert von CHF 75'000.00 auf CHF 67'100.00 reduziert worden. In welchem Umfang ein Eigenmietwert besteuert werde, sei im Veranlagungsverfahren durch die Steuerkom- -7-