Weiter wurde unter dem Titel "Überprüfung der Parameter, welche im direkten Zusammenhang mit der Verfügung stehen" festgestellt, dass die Rekurrenten für das Jahr 2017 in der Steuererklärung keinen Mietertrag ausgewiesen hätten. Dieser Sachverhalt habe im Auftrag der Veranlagungsbehörde zu den am 30. April 2020 verfügten Werten für den Schopf geführt. Wegen der Selbstnutzung sei der steuerliche Verkehrswert reduziert mit CHF 67'100.00 eröffnet worden.