2.3. In der Einsprache führten die Rekurrenten aus, es liege kein Wechsel von Geschäftsräumen in Wohnräume oder umgekehrt vor. Das Büro werde seit Jahren und nach wie vor als Geschäftsraum bzw. für Homeoffice benutzt. Die Arbeitgeberin H. AG bezahle dafür jährliche Mietzinsen von CHF 12'000.00, welche in der Steuererklärung deklariert würden. Die Erhöhung des Eigenmietwertes um CHF 5'072.00 sei daher zu streichen.