2. 2.1. Im vorliegenden Rekursverfahren ist einzig noch umstritten, ob den Rekurrenten für den Schopf Nr. ddd (Gebäudeversicherungsnummer ddd) auf der der Rekurrentin gehörenden Parzelle aaa in Q. (X-Weg 34) ein Eigenmietwert und ein Vermögenssteuerwert zuzurechnen sind.