9.2. A. und B. und das KStA GS haben an der Verhandlung eine Vereinbarung über den Anteil an Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert abgeschlossen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft eine Einzelschätzung gültig ab der Steuerperiode 2017. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses sind somit das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung über die Bewertung der Grundstücke vom 4. November 1985 (VBG).