Eigenmietwert ab Steuerperiode 2017 Total Fr. 20'483 -3- Als Schätzungsgrund wurde "Wechsel von Geschäftsräumen in Wohnräume u. umgekehrt (Nutzungsänderung)" angegeben. 3. Gegen die Verfügung vom 30. April 2020 erhoben A. und B. Einsprache mit dem "Antrag: Die Erhöhung [des Eigenmietwertes] um CHF 5'072 ist zu streichen" 4. Mit Entscheid vom 27. Juli 2021 hiess das KStA GS die Einsprache teilweise gut. Der Eigenmietwert wurde auf CHF 19'135.00 und der Vermögenssteuerwert ab 2017 auf CHF 511'100.00 festgesetzt.