Als Schätzungsgrund wurde "Abbruch / Teilabbruch / Wiederaufbau (Bestandesänderung)" angegeben. 2.2. Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 wurde A. und B. für die Parzelle aaa (X-Weg 34) die Anpassung des Eigenmietwertes ab 1. Januar 2016 auf CHF 15'411.00 (inkl. gesetzlicher Anpassung von 11 %) und ein unveränderter Vermögenssteuerwert von CHF 519'500.00 mitgeteilt. 2.3. Mit Verfügung vom 30. April 2020 legte das Kantonale Steueramt (KStA), Grundstückschätzung (GS), für die Parzelle aaa (Gebäudenummern bbb und ddd) folgende Werte fest: