3. Mit Verfügung vom 31. August 2021 wurden A. und B. aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 700.00 zu bezahlen. 4. Mit Schreiben vom 14. September 2021 wies A. C. als seine Zustellbevollmächtigte in der Schweiz aus verbunden mit dem Hinweis, "dass eine Eingabe als Rekurs durch Frau C. nicht erfolgt ist (…)." Gleichzeitig wurde bestätigt, dass die Eingangsbestätigung mit Kostenvorschussverfügung vom 31. August 2021 sowie die Rechnung vom 1. September 2021 eingegangen seien. 5. Mit letzter Mahnung vom 4. Oktober 2021 wurden A. und B. aufgefordert, innerhalb einer letzten Frist von 10 Tagen den Kostenvorschuss zu bezahlen, ansonsten auf den Rekurs nicht eingetreten werde.