1. Mit an das Gemeindesteueramt Q. gerichtetem Schreiben vom 5. August 2021 nahm A. zum Einspracheentscheid der Steuerkommission Q. vom 10. Juni 2021 Stellung. Es wurde ausgeführt, dass von der Steuerkommission Q. auf die Argumente und Einwendungen nicht detailliert eingegangen worden sei. "Aus den oben genannten Gründen halte ich meine Argumente gegen den Steuerbescheid aufrecht." 2. Das Gemeindesteueramt Q. übermittelte das innerhalb der Rechtsmittelfrist für einen Rekurs eingegangene Schreiben von A. vom 5. August 2021 zuständigkeitshalber dem Spezialverwaltungsgericht. Das Spezialverwaltungsgericht hat das Schreiben vom 5. August 2021 als Rekurs entgegengenommen.