5.5.2. Wie bereits dargelegt, verbessert jeder Forderungsverzicht einer Bank zugunsten eines privaten Schuldners dessen wirtschaftliche Situation und stellt für diesen steuerbares Einkommen gemäss § 25 Abs. 1 StG dar (E. 5.1. und 5.2. oben). Wie ebenfalls bereits ausgeführt, wird dadurch der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht verletzt (E. 5.3. oben). Im Übrigen sind die vom Vertreter aufgeführten Folgen bei der Einkommenssteuerberechnung auf bewusste Entscheidungen des Gesetzgebers bzw. die bundesgerichtliche Rechtsprechung zurückzuführen.