5.3. 5.3.1. Der Vertreter macht weiter geltend, dass die Besteuerung eines Einkommens im Umfang von CHF 731'100.00 in stossender Weise dem Prinzip - 13 - der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche, weil der Rekurrent durch den Forderungsverzicht der E. nichts erhalten habe, was er für die Bestreitung des Lebensaufwands verwenden könnte.