5.2. 5.2.1. Der Vertreter der Rekurrenten (nachfolgend: Vertreter) führt im Rekurs aus, dass die E. – im Rahmen des Verkaufs des F. in Q. (Liegenschaften GB Q. Nr. aaa und bbb) durch den Rekurrenten – am 30. Juni 2017 auf einen Teil der Forderung (CHF 731'100.00) verzichtet habe. Dies, weil der erzielte Veräusserungserlös von CHF 2'200'000.00 unter dem offenen Schuldbetrag gegenüber der E. von CHF 2'931'100.00 gelegen sei und die Gläubigerbank keinen Weg gesehen habe, den Differenzbetrag oder auch nur einen Teil davon aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Rekurrenten einzutreiben.