4.4. Sowohl der Begriff des Einkommens im Sinne der Generalklausel (§ 25 Abs. 1 StG) als auch die Regelung des Erlasses (§ 230 StG) entsprechen dem DBG. Die erwähnte Rechtsprechung ist daher auch betreffend die kantonalen Vorschriften bzw. den vorliegenden Fall relevant.