siehe auch im vorliegenden Urteil E. 5.6 unten). Drittens und letztens hat das Bundesgericht die Frage des Wertes der Forderung, auf die die Bank zu Gunsten ihres Schuldners verzichtet hatte, aufgegriffen (Urteil 2C_120/2008 vom 13. August 2008 E. 3.1). Unter diesem Titel hat das urteilende Gericht zur Kenntnis genommen, dass die Beschwerdeführer die Höhe des als steuerbar berücksichtigten Einkommens nicht zur Diskussion stellten;