5.5 Die Beschwerdeführerin beruft sich des Weiteren auf das Urteil 2C_120/ 2008 vom 13. August 2008 (= RDAF 2009 II S. 34). Nach diesem stelle der Verzicht auf eine wertlose Forderung ('Nonvaleur') für den Schuldner kein Einkommen dar. Der Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV; für die Definition dieses Grundsatzes vgl. E. 6 unten) gebiete es, den Verzicht auf eine solche Forderung nicht zu besteuern.