5.4 Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Was immer die Beschwerdeführerin dazu sagt, hat der von der Bank gewährte Forderungsverzicht es der Betroffenen erlaubt, ihre Schulden um Fr. 1 000 000.– zu vermindern. Indem ihre Passiven vermindert worden sind, hat sie sich in der Höhe desselben Betrages bereichert. Die Verbesserung ihrer finanziellen Situation muss somit im Rahmen ihrer Besteuerung berücksichtigt werden. -6- (…)