einkommenssteuerrechtlichen Behandlung eines Forderungsverzichts einer Bank zugunsten eines privaten Schuldners geäussert. Die deutsche Übersetzung dieses Entscheids lautet wie folgt (Pra 106 [2017] Nr. 50): "(…) 5. Die Beschwerdeführerin bestreitet an erster Stelle die Qualifikation des Forderungsverzichts, in dessen Genuss sie gekommen ist, als steuerbares Einkommen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DBG.