2. Sollte vorstehender Antrag Nr. 1 nicht vollumfänglich gutgeheissen werden können, so seien die Einsprecher zu einer Einspracheverhandlung vorzuladen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3. Am 20. April 2021 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 29. Juni 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.