1. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2020 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 860'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 576'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde unter anderem ein Forderungsverzicht der E. zugunsten von A. als privater Schuldner in Höhe von CHF 731'000.00 als Einkommen aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 22. Oktober 2020 liessen A. und B. mit Schreiben vom 20. November 2020 Einsprache erheben und die folgenden Anträge stellen: "1. Das steuerbare Einkommen sei um CHF 731'100.00 zu reduzieren.