Die Grossratskommission für die Revision des Steuergesetzes stimmte diesem Arbeitspapier zu und genehmigte den neuen (bis Ende 2000 geltenden) Gesetzeswortlaut anlässlich ihrer Sitzung vom 4. Juni 1982 einstimmig (vgl. Protokoll der Grossratskommission für die Revision des Steuergesetzes, 1. Lesung, S. 373; zum Ganzen vgl. RGE vom 6. November 1991, bestätigt durch AGVE 1992, S. 245 ff.).