Dies könne z.B. dann angenommen werden, wenn eine Landumlegung oder Grenzbereinigung zu einer besseren Ausnützung des Baulandes führe, wenn sie dem Gemeinwesen Erschliessungskosten erspare, wenn sie sich an natürliche Grenzen anlege usw. Ein Indiz dafür könne auch das Mitwirken von mehr als zwei Parteien sein. Diese Öffnung trage den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung. Sie nehme jedoch gleichzeitig Abgrenzungsprobleme in Einzelfällen in Kauf. Die Grossratskommission für die Revision des Steuergesetzes stimmte diesem Arbeitspapier zu und genehmigte den neuen (bis Ende 2000 geltenden)