"Mit der per 31.12.93 erfolgenden Landübernahme (gemäss Aufstellung vom 16.10.93, Land K, S., I) und nach Leistung der Zahlungen von total Fr. 925'000.-- sind alle Forderungen und Ausgleichsansprüche der einzelnen Erben abgegolten." 2.2.3. Die Parzellen ccc, bbb und aaa wurden vor dem Verkauf an die C. AG bzw. im Jahr 2014 zur Parzelle aaa vereinigt. 2.3. Die Vorinstanz ging von einem im Jahr 2018 aus der Veräusserung der Parzelle aaa erzielten Erlös von CHF 1'137'500.00, einem Erwerbspreis von CHF 28'034.00 und Aufwendungen von CHF 254'821.00 aus.