3. Gegen die Verfügung vom 11. Januar 2021 (Versand am 25. Januar 2021) erhob A. mit Schreiben vom 23. Februar 2021 Einsprache und stellte folgenden Antrag: "Die Steuerkommission wolle explizit für den vorliegenden Fall darlegen, warum die Zahlung von Fr. 133'957.- im Rahmen der Erbteilung eine steueraufschiebende Veräusserung nach § 97 a) darstellt." 4. Mit Entscheid vom 23. Juni 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.