Was die Höhe des Verlustes betrifft, so haben die Rekurrenten im Veranlagungsverfahren einen Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit von CHF 11'181.00 deklariert. Dabei standen den Ausgaben von CHF 12'161.31 Einnahmen von CHF 980.00 gegenüber. Im Rahmen einer Aktenergänzung im Einspracheverfahren strichen die Rekurrenten Ausgaben im Umfang CHF 185.90 aus ihrer Aufstellung, führten jedoch aus, beim Zusammenstellen der Unterlagen seien noch weitere, bisher in der Jahresrechnung 2017 nicht erfasste Aufwendungen von CHF 2'226.35 aufgetaucht, weshalb die gesamten Ausgaben nunmehr auf CHF 14'201.76 (CHF 12'161.31 ./. CHF 185.90 + CHF 2'226.35) stiegen.