6.8. Die Ergebnisse der vorliegenden Jahresrechnungen 2017 bis 2019 erlauben somit keinen Rückschluss auf eine mangelnde Gewinnstrebigkeit der Rekurrentin mit "C._____", sondern zeigen im Gegenteil, dass (erfolgreich) Vorkehrungen getroffen wurden, um die Gewinnzone in absehbarer Zeit zu erreichen.