6.7. Sollten auch künftig (dauerhaft) keine Gewinne erzielt werden, kann die Gewinnstrebigkeit im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht weiterhin angenommen werden. Je länger die Tätigkeit ohne Gewinn bleibt, desto schwieriger wird es, die Qualifikation als selbständige Tätigkeit aufrecht zu erhalten. Die vorsichtige Kauffrau wird – ohne Vorliegen besonderer Umstände – eine jahrelang verlustbringende Tätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgeben, ansonsten keine Gewinnerzielungsabsicht mehr angenommen werden kann.