6.6. Zwar haben die Rekurrenten die Jahresrechnungen der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 trotz Aufforderung des Spezialverwaltungsgerichts nicht eingereicht. Für die Jahre 2020 und 2021 liegen nur unbelegte Umsatzzahlen und für das Jahr 2022 eine Umsatzschätzung gemäss Businessplan vor (vgl. Replik). Jedoch war die Dienstleistung der Rekurrentin, die einen persönlichen Kontakt mit den Kundinnen erfordert, in den Jahren 2020 und 2021 von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen, zumal die Kundinnen der Rekurrentin einer Risikogruppe angehörten.