Die Tätigkeit ist nicht zu vergleichen mit einem Betrieb, der alltägliche Bedürfnisse deckt, etwa einem Lebensmittelgeschäft oder einem Dienstleistungsbetrieb im Gesundheitsbereich. Dass die Mietkosten im ersten Halbjahr nach Aufnahme einer solchen Tätigkeit höher sind als der dabei erzielte Umsatz, ist deshalb zu erwarten und erstaunt nicht. Dies ist somit kein Kriterium, das gegen eine selbständige Erwerbstätigkeit spricht.