_ spricht der Rekurrentin die Gewinnerzielungsabsicht ab, zunächst mit Hinweis auf die Mietkosten, welche den Jahresumsatz übersteigen, danach aufgrund der mangelnden zeitlichen Verfügbarkeit der Rekurrentin und durch Beizug der Jahresrechnungen der nachfolgenden Geschäftsjahre, die ebenfalls ein negatives Ergebnis aufwiesen. Die Rekurrenten halten dagegen, dass in den ersten Jahren eine Schonfrist zum Aufbau der Geschäftstätigkeit gewährt werden müsse, dass sich die Rekurrentin die Arbeitszeit im Betrieb ihres Ehemannes flexibel einteilen könne und dass der Umsatz stetig gestiegen sei.