4.5. In der Vernehmlassung hält das Gemeindesteueramt Q._____ daran fest, dass bei der Tätigkeit "C._____" keine Gewinnorientierung erkennbar sei. In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 sei nicht ersichtlich, dass die Gewinnzone je erreicht werde. Vielmehr seien die Verluste in den Jahren 2018 und 2019 nur deshalb geringer ausgefallen, weil nicht alle Kosten in den Zusammenstellungen aufgeführt worden seien. So fehlten die Transportkosten und die Versicherungsprämien für Betriebshaftpflicht und UVG. Bei Einrechnung dieser zusätzlichen Kosten wären die Geschäftsergebnisse noch weiter von der Gewinnschwelle entfernt. Deshalb -8-