Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Einzelunternehmung erst im Jahr 2017 gegründet worden sei. Jede Unternehmung benötige eine gewisse Anlaufzeit, um am Markt wahrgenommen zu werden und Kunden zu gewinnen. Deshalb sei gesetzlich auch eine Verlustverrechnung aus sieben Vorjahren vorgesehen. Die beiliegenden Jahresrechnungen 2018 und 2019 der selbständigen Erwerbstätigkeit zeigten eine deutliche Umsatzsteigerung und eine Annäherung an die Gewinnzone. Auch auf der Website www.aaa.ch könne man sich ein Bild der angebotenen Dienstleistungen machen.