Zwar würden etwas mehr Einnahmen als 2017 ausgewiesen, die Kosten seien jedoch immer noch deutlich höher, woraus jeweils ein Verlust resultiere. Die Gewinnorientierung als zentrales Merkmal einer selbständigen Erwerbstätigkeit fehle. Es liege keine selbständige Erwerbstätigkeit vor. Es werde auch zugesichert, dass sich an dieser Beurteilung nichts ändere, solange bei der Erwerbssituation der Rekurrentin keine fundamentalen Änderungen einträten. -7-