5. Den Einspracheentscheid vom 22. Juni 2021 (Zustellung am 24. Juni 2021) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 19. August 2021 (Postaufgabe am 20. August 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen folgenden " Antrag: Das Spezialverwaltungsgericht soll die Tätigkeit 'C._____' als selbständige Erwerbstätigkeit ab 2017 anerkennen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. -3-